Bluetooth Nachrüstung für BMW Reverse RDS Radio Blaupunkt
In diesem Angebot kaufen Sie kein Autoradio, sondern nur die Umrüstung Ihres eigenen BMW Reverse RDS auf Bluetooth. Ein umgebautes BMW Reverse RDS Radio inklusive Bluetooth-Modifizierung zum Kauf finden Sie hier.
WICHTIG! Dieser Umbau funktioniert nur an der Teilenummer: 7 643 836 340, wenn Ihr Gerät mit der Teilenummer 7 644... ist, ist ein Umbau nicht möglich!
Integrierte Bluetooth Erweiterung:
Ihr original BMW Reverse RDS Radio wird mit Bluetooth modifiziert, sodass Sie mit Ihrem Bluetooth fähigem Smartphone Ihre Musik über Bluetooth übertragen können (streamen). Das Radio ist auf Bluetooth (Musik übertragen) über die AM-Taste umschaltbar. Bass/Treble usw. können Sie separat einstellen.
Alle Funktionen wie FM-Radio, Kassette-Player usw. bleiben an Ihrem Radio weiterhin erhalten, lediglich der AM-Empfang ist nicht mehr vorhanden. Im AM-Empfang wird in Deutschland fast gar nichts mehr gesendet, daher wurde dieser Kanal für die Bluetooth-Funktion reserviert.
Diese Modifizierung ist nur für das unten aufgeführte original BMW Autoradio verfügbar:
Original BMW Reverse RDS Radio Blaupunkt 7 643 836 340 (7643836340)
65 12 8 368 543 (65128368543)
⚠️ Wichtig:
Bitte senden Sie Ihr Gerät nicht sofort ab. Warten Sie unbedingt unsere E-Mail mit den Versandhinweisen ab, die Sie innerhalb weniger Stunden oder spätestens am nächsten Werktag nach dem Kauf erhalten. Nur mit diesen Informationen ist ein sicherer und reibungsloser Ablauf möglich.
Optionale Aufbereitung:
Ihr Autoradio wird mit speziell für Autoradios hergestellten Pflegemittel aufbereitet, sodass es einen neuwertigen optischen Zustand erreicht (bezieht sich nicht auf vorhandenen Kratzer oder Macken). Innen wird das Laufwerk etc. gereinigt und abschließend wird das Autoradio auf die vollständige Funktion überprüft.
Das abgebildete Autoradio in der Galerie dient nur zur Veranschaulichung und ist kein Bestandteil dieses Angebots.
Unsere angebotenen Artikel, ob Gebrauchtteile oder NOS (New Old Stock), wurden vor dem 13. Dezember 2024 erstmalig in Verkehr gebracht. Daher sind gemäß Artikel 51 GPSR keine weiteren Angaben oder Kennzeichnungen erforderlich.