Bluetooth Nachrüstung für Mercedes Audio 50 APS BE6000 Becker 2-DIN Radio
In diesem Angebot kaufen Sie kein Autoradio, sondern nur die Umrüstung Ihres eigenen Mercedes Audio 50 APS BE6000 auf Bluetooth. Ein umgebautes BE6000 2-DIN Radio inklusive Bluetooth-Modifizierung zum Kauf finden Sie hier
Integrierte Bluetooth Erweiterung:
Ihr original Mercedes APS50 Radio BE6000 wird mit Bluetooth modifiziert, sodass Sie mit Ihrem Bluetooth fähigem Smartphone Ihre Musik über Bluetooth übertragen können (streamen).Alle Funktionen am Autoradio wie FM/AM-Radio, CD-Player, Navigation usw. sind weiterhin verfügbar lediglich der Kassettenbetrieb wird für Bluetooth reserviert und funktioniert somit nicht mehr zum Kassetten abspielen.
Bluetooth Streaming beim APS50 W211 Radio:
Um in den Bluetooth-Modus zu gelangen, müssen Sie eine Kassette ins Kassettenfach einstecken und wiedergeben. Wenn Sie dann am externen Bluetooth Gerät Wiedergabe drücken, wird Ihre Musik über die Fahrzeug-Lautsprecher wiedergegeben.
Diese Modifizierung ist nur für das unten aufgeführte original Mercedes-Benz Autoradio verfügbar:
Original Mercedes Audio 50 APS BE6000 A 211 827 37 42 (A2118273742, 2118273742)
A 211 827 37 42 80 (A211827374280, 211827374280)
A 211 820 09 79 (A2118200979, 2118200979)
⚠️ Wichtig:
Bitte senden Sie Ihr Gerät nicht sofort ab. Warten Sie unbedingt unsere E-Mail mit den Versandhinweisen ab, die Sie innerhalb weniger Stunden oder spätestens am nächsten Werktag nach dem Kauf erhalten. Nur mit diesen Informationen ist ein sicherer und reibungsloser Ablauf möglich.
Optionale Aufbereitung:
Ihr Autoradio wird mit speziell für Autoradios hergestellten Pflegemittel aufbereitet, sodass es einen neuwertigen optischen Zustand erreicht (bezieht sich nicht auf vorhandenen Kratzer oder Macken). Abschließend wird das Autoradio auf die vollständige Funktion überprüft.
Das abgebildete Autoradio in der Galerie dient nur zur Veranschaulichung und ist kein Bestandteil dieses Angebots.
Unsere angebotenen Artikel, ob Gebrauchtteile oder NOS (New Old Stock), wurden vor dem 13. Dezember 2024 erstmalig in Verkehr gebracht. Daher sind gemäß Artikel 51 GPSR keine weiteren Angaben oder Kennzeichnungen erforderlich.